
Bier-Fakt #2 Das Reinheitsgebot: Warum wurde es erlassen?
Jeder kennt das Bayerische Reinheitsgebot aus dem Jahr 1516, demzufolge nur Gerste, Hopfen und Wasser ins Bier dürfen. Aber warum wurde es eigentlich erlassen? Erstens ging es um die Regelung der Bierpreise, und durch die Vorschrift, nur diese drei Zutaten zu erlauben, ließen sich die am einfachsten durchsetzen. Aber auch die Bürger sollten geschützt werden: Und zwar vor dem „Grut", abenteuerlichen Zutaten wie Anis, Kümmel, Wacholder, aber auch Fliegenpilzen. Das Münchner Reinheitsgebot wurde übrigens schon 1487 erlassen und bis heute die zentrale Grundlage für den Erfolg des Münchner Bieres.
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